Schädigung eines Einfamilienhauses durch Bauarbeiten
Schädigung eines Einfamilienhauses durch Bauarbeiten
Schädigung eines Einfamilienhauses durch Bauarbeiten
Bei Erschütterungen durch Verdichtungsarbeiten nach einem Wasserrohrbruch entstanden Risse an einem Einfamilienhaus in Leinburg.
Die aki GmbH wurde beauftragt, die Rissbildung am Gebäude zu bewerten, ein Gutachten zu erstellen und Beweise zu sichern.
Allgemeine Feststellungen
Beim Gebäude handelte es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit Anbau.
Das Gebäude besteht aus dem unterkellerten Einfamilienhaus, einem Nebengebäude und einem Verbindungsbau in Holzbauweise. Das Bauwerk befindet sich in leichter Hanglage. Der Keller an der Westseite und das Erdgeschoß an der Ostseite sind ebenerdig. Der Keller und das Erdgeschoß bestehen aus massivem Mauerwerk. Das Obergeschoss ist im Sparrendachstuhl, darüberliegend befindet sich ein nicht genutzter Spitzboden.
An dem Einfamilienhaus waren eine Vielzahl von Rissen im Inneren, wie im Äußeren festzustellen.
Erkenntnisse
Gemäß Erläuterung der Eigentümerin kam es nach wiederholten Rohrleitungsarbeiten (Wasserrohrbrüchen) zur Rissbildung im Bauwerk. Während der Verdichtungsmaßnahmen kam es zur direkten Rissbildung in der Küche. Dies konnte die Eigentümerin anhand eines Handyvideos belegen. Die Risse am Gebäude waren kurzfristig entstanden. Dies konnte z.B. der Maler, welcher Arbeiten im Inneren ausgeführte, bestätigen.
Im Bereich der Wohnstraße waren neu asphaltierte Bereiche, im Bereich der Parallelstraße Setzungen und Einbrüche in der Straßendecke zu erkennen.
Ergebnis
Ein kausaler Zusammenhang war auf Grund der Erläuterungen der Eigentümerin hoch wahrscheinlich. Wir empfahlen die Einbindung der Haftpflichtversicherung des ausführenden Betriebes der Erdarbeiten (Rohrbrüche) und des Rohrnetzbetreibers sowie den Hinweis an den Gebäudeversicherer der Eigentümerin.
Zur Sicherstellung der Standsicherheit sowie der Dauerhaftigkeit des Bauwerks empfahlen wir weitere Untersuchungen.
Zur Rissbeobachtung würde die Eigentümerin Rissmarken anbringen. Im Innenbereich wurden hierfür Gipsmarken angebracht und mit dem Datum der Erstellung versehen. Es sollte auf eine ausreichende Flankenhaftung an beiden Rissufern geachtet werden.
Im Außenbereich sollten sogenannte Rissmonitore vom Unterzeichner an die Eigentümerin übergeben.
Wir empfahlen die Vermessung des Bauwerks mittels Präzisionsnivellement. Im Bezug zwischen einer Nullmessung und einer bzw. mehrere darauffolgender Wiederholungsmessungen kann die relative und absolute vertikale Bewegung des Bauwerks beurteilt werden. Dies stellt die Grundlage für eine Instandsetzungsplanung.
Die Entfernung der Rohrbrüche und des südlichen Giebels des Gebäudes betrugen ca. 10 m. Aus diesem Grund sind aus der Sicht des Gutachters geotechnische Einflüsse (Auswaschungen von Feinteilen, besondere geologische Formationen wie z.B. Tonlinsen, o. Ä.) erforderlich, um eine Schädigung dieses Ausmaßes zu ermöglichen.
Weitere, nicht explizit genannte Untersuchungen, wurden nicht durchgeführt und auch durch den Auftraggeber nicht gefordert.
* HINWEIS: Bei den auf dieser Seite dargestellten Referenzen handelt es sich um durch die aki GmbH bearbeitete Projekte, sowie durch die Mitarbeiter der aki GmbH bearbeitete Projekte (persöhnliche Referenzen). Wir Informieren Sie gerne über unsere (Teil-)Leistungen bei den einzelnen Projekten. Wir weisen darauf hin, dass nicht bei allen genannten Projekten alle durch die aki GmbH angebotenen Leistungen erbracht wurden.