Instandsetzungskonzept zum Dachtragwerk Metro Markt in Stendal
Instandsetzungskonzept zum Dachtragwerk Metro Markt in Stendal
Instandsetzungskonzept zum Dachtragwerk Metro Markt in Stendal
Auftraggeber:
METRO Deutschland GmbH
Schlüterstraße 7a
40235 Düsseldorf
Gutachter:
aki GmbH
Obere Marktstraße 4
95466 Weidenberg
Projektbeteiligte:
Markus Anders (Bearbeiter)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Bauschadensbewertung
Objekt:
Metro Gastro Markt
Opelstraße 4
39576 Stendal
Leistung:
Gutachterliche Stellungnahme zu Standsicherheitsbedenken (Metro Gastro Stendal)
Auszüge aus dem Bericht:
Das Gutachten stellte eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse dar und fasste die zur Instandsetzung erforderlichen Schritte zusammen.
Beim Gebäude handelte es sich um einen als Großhandelsmarkt genutzten Skelettbau. Das Gebäude besteht aus einem Trapezblechdach, welches auf Leimholzbindern gelagert ist, die vorbenannten Binder liegen in Gabellagern auf Stahlbetonstützen auf. Diese tragen Ihre Lasten über Fundamente in den Baugrund ein.
Zur Leistungserbringung und der gesicherten Gutachtenerstellung wurde ein Ortstermin durch den Sachverständigen durchgeführt.
Einzelne Bauteile (Stützen, Verbindungselemente usw.) waren mit Brandschutzfarbe beschichtet. Da es sich bei solchen Anstrichen um Baustoffe handelt, müssen diese jährlich gewartet werden.
Die Leimholzbinder wurden soweit möglich handnah geprüft. Die Dokumentation erfolgte mittels Fotos und Aufschrieb.
Der Nachweis der Standsicherheit in Zusammenspiel mit der Bauwerksprüfung
Im Volksmund wird der Nachweis der Standsicherheit oft zusammen mit den statischen Berechnungen (oft nur Statik genannt) in einen Topf geworden. Jedoch umfasst der Nachweis der Standsicherheit noch viele weitere Aspekte. Den Nachweis der Standsicherheit und die Eigentümerverpflichtung führen zu können, leitet sich aus den Landesbauordnungen ab. Hier führt die Musterbauordnung aus:
- „§ 12 Standsicherheit (1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. (…)“. [S1]
Die Bayerische Bauordnung wird noch ein wenig präziser: „ Art. 10 Standsicherheit
- Jede bauliche Anlage muss im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich allein standsicher sein.
- Die Standsicherheit muss auch während der Errichtung und bei der Änderung und der Beseitigung gewährleistet sein. (…)“ [S3]
Somit ergibt sich aus der jeweiligen landeseigenen Regelung immer, dass der Eigentümer eines Bauwerks für dessen Standsicherheit und deren Nachweis zuständig ist. Ob und in wie weit diese Pflichten an dritte abgetreten werden können, bedarf einer rechtlichen Beurteilung im Einzelfall.
Nun besteht der Nachweis der Standsicherheit aus einer Vielzahl von zusammengehörigen Vorgängen
- Erstellung der statischen Berechnungen und soweit erforderlich, Überprüfung durch eine weitere Stelle („Vier-Augen-Prinzip“)
- Ausführung nach den korrekten Unterlagen mit für den Einsatzzweck geeigneten Materialien und Bauweisen
- Kontrolle durch die an der Planung Beteiligten (Fremdüberwachung)
- Eigenüberwachung der ausführenden Baufirmen
- Soweit erforderlich weitere Bauüberwachung
- Fortlaufende Kontrolle des Bauwerks
- Sonderprüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Starkwind oder -schnee, Kfz-Anprall, Erdbeben)
Nur auf Grundlage einer fehlerfreien Ausführung können modere Tragwerke ausreichend sicher überprüft werden. Ausführungsfehler, welche zu einem schlagartigen sog. spröden Bauteilversagen führen können, können mit den Mitteln der Bauwerksprüfung nur bedingt festgestellt werden.
Die Überprüfung von Bauwerken gleicht in Ihren Methoden stark der Anamnese des Menschen beim Mediziner. So wird beim Bauwerk wie beim Menschen auf äußere Anzeichen geachtet, um auf Probleme aufmerksam werden zu können. Dies macht insbesondere die Regelmäßigkeit der Überprüfung immens wichtig. Denn nur durch regelmäßige Prüfungen können Veränderungen aufgedeckt und Schäden frühzeitig erkannt werden. Je nach Bauart und Material können dann besondere Untersuchungsmethoden bei der sogenannten OSA (Objektbezogene Schadensanalyse) zerstörende und zerstörungsfreie Messverfahren eingesetzt werden. Die Bauwerksprüfung gemäß VDI 6200 legt hierfür den Grundstein.
* HINWEIS: Bei den auf dieser Seite dargestellten Referenzen handelt es sich um durch die aki GmbH bearbeitete Projekte, sowie durch die Mitarbeiter der aki GmbH bearbeitete Projekte (persöhnliche Referenzen). Wir Informieren Sie gerne über unsere (Teil-)Leistungen bei den einzelnen Projekten. Wir weisen darauf hin, dass nicht bei allen genannten Projekten alle durch die aki GmbH angebotenen Leistungen erbracht wurden.