BAUEINGABE
Bauvorlageberechtigt gemäß Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
Für jedes Bauvorhaben ist in der Regel eine Baueingabe bei der Gemeinde einzureichen. Die Baueingabe umfasst den Bauantrag und die Bauantragsunterlagen. Baueingaben sind in der Regel komplex und erfordern langjährige Erfahrung und technischen Sachverstand. Schließlich ist das Ziel die wunschgemäße und zeitnahe Genehmigung des Baugesuchs.
Auch immer mehr Architekten und Fachplaner überlassen die Erfüllung dieser Anforderungen gerne uns.
Wir übernehmen für Sie die Baueingabe
Als Bauingenieure planen wir von jeher alle Arten von Gebäuden. Als Bauvorlageberechtigte gemäß Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO übernehmen wir für Sie im Rahmen der Bauplanung auch gerne die komplette Baueingabe: von der Konzeption des Gebäudes bis zum fertigen Neubau. Dies umfasst im Neubau das Erstellen der Pläne im vorgegebenen Maßstab, die Erstellung der Baumappen mit allen zugehörigen Formularen sowie die Abstimmung mit dem Bauherren. Dabei achten wir nicht nur auf die Optik, sondern auch auf technisch hochwertige Lösungen.
Eingabe- und Genehmigungsplanung auch für Bestandsbauten
Unter unserer Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Wir unterzeichnen diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare, ebenso wie der Bauherr.
Natürlich unterstützt unser Ingenieurbüro Bauherren auch im Bereich von Bestandsbauten, bei einer Umnutzung oder Erweiterung.
Warum die Baueingabe-Planung eine Sache für Profis ist
Die Eingabeplanung ist ein Teil der Bauplanung oder Objektplanung. Eine Baueingabe wird zunächst erstellt, um Ihr Bauvorhaben bewilligungsfähig zu machen. Dazu müssen die erstellten Pläne Ihnen und ebenso der Kommune eine genaue Vorstellung des Bauvorhabens vermitteln. Die Baueingabe dient zudem als Grundlage für die genaue Kostenermittlung. Offene Punkte, die gegebenenfalls eine Projektrealisierung verhindern könnten, werden vor der Baueingabe geklärt. Bestehen viele Unklarheiten, kann auch ein Vorgesuch eingereicht werden.
Was umfasst eine Baueingabe?
Variante lang zu Wahl:
Eine Baueingabe enthält in der Regel folgende Unterlagen und Leistungen:
(Auszug gemäß Bauzeichenverordnung):
Bauliche Anlagen:
- Auszug aus dem Katasterwerk / Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Nachweise: Standsicherheit, Brandschutz, gesicherte Erschließung, Versorgung mit Wasser und Energie
Werbeanlagen:
- Auszug aus dem Katasterwerk
- Darstellung / Beschaffenheit der Werbeanlage
- Standsicherheit Sonderbauten
Vorbescheid
Vorlagen über die Beseitigung von Anlagen
Bauzustandsanzeigen
Abgrabungsplan
Baubeginnsanzeige
Anzeige der beabsichtigten Nutzungsaufnahme
Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Was leistet aki für Sie in der Baueingabe-Planung?
aki fungiert für Sie quasi als Gesamt-Koordinator der Baueingabeplanung. Das bedeutet: Wir erarbeiten alle Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen. Das beinhaltet auch Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Dazu zählen zum Beispiel unterschiedliche Detailgesuche, etwa für Oeltanks, Schutzräume und Lifte. Gesuche von Spezialisten und Fachplanern werden von uns koordiniert. Wir stellen alle Vorlagen und Nachweise zusammen und reichen diese nach Absprache mit dem Bauherrn ein. Selbstverständlich übernehmen wir als verantwortlicher Bauvorlagenberechtigter auch die Verhandlungen mit den beteiligten Behörden.
Alle Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen werden von uns anschließend vervollständigt und unter Einbindung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter angepasst.
Wie läuft das Verfahren der Baueingabe ab?
Der Bauvorlagenberechtigte reicht für den Bauherrn, Bauträger oder Architekten die Baueingabe mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde ein, in der sich das Grundstück befindet.
Die Baurechtsbehörde prüft die Eingabe. Es folgen Anhörungen der Gemeinde, sofern sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, sowie Anhörungen der Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird. Mit diesen Stellen stehen wir während des Verfahrens in ständigem Kontakt.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und die Baueingabe geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung: Die Baugenehmigung wird erteilt: vollumfänglich (das ist das Ziel) oder nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen: Das bedeutet Prüfung, Recherche, evtl. Einspruch. In seltenen Fällen werden Baueingaben / Bauanträge auch abgelehnt.
Mit der Ausführung des Bauvorhabens wird erst begonnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt.